Geld wieder reinholen
– einfach richtig clever!
Steuerliche Absetzbarkeit
Der Erwerb beruflicher Qualifikationen durch Weiterbildung ist ein wichtiges Anliegen der Bildungspolitik. Aus diesem Grund werden zahlreiche Lehrgänge und Abschlüsse staatlich und privat gefördert.
Der Staat unterstützt Menschen, die sich beruflich weiterbilden, mit finanziellen Anreizen und steuerlichen Vorteilen. Darüber hinaus haben auch Unternehmen ein Interesse an Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter:innen und sind häufig bereit, Unterstützung zu leisten.
Weiterbildungen, die der „Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten“ sowie der „Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse“ dienen, werden in der Regel von den Finanzämtern anerkannt.
Welche Summen berücksichtigt werden, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihren Auslagen, Ihrer Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Wer kann es absetzen?
Alle, die über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen und die durch Ihre Weiterbildung:
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im aktuell ausgeübten Beruf erhalten oder erweitern
- neue Kenntnisse erwerben, um in ihrem aktuell ausgeübten Beruf aufzusteigen
- neue Berufsfelder erschließen
- einen anderen Beruf erlernen, um darin Einkünfte zu erzielen
Was kann abgesetzt werden?
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
- Fahrtkosten (z.B. zum Unterricht, zu Praxistagen und Arbeitsgemeinschaften)
- Verpflegungsaufwand
- Übernachtungskosten (z.B. freiwillige Praktika)
Weitere Informationen
Wenden Sie sich an Ihre:n Sachbearbeiter:in beim zuständigen Finanzamt und Ihre:n Steuerberater:in. Diese beiden Parteien geben wertvolle Auskünfte zur Anerkennung und können zudem eine qualifizierte Prognose erstellen.
Das Thema Steuern ist nicht einfach – wir helfen Ihnen dabei!
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